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01_____ Planung
Beim Neubau oder bei der Planung wesentlicher Umbauten werden die Unterlagen des Bauantrag in sicherheitstechnischer Hinsicht überprüft. Dabei werden notwendige Auflagen als Entscheidungshilfe für die zuständigen Behörde vorgeschlagen.
02 _____ Regelüberprüfung
Der §27a WaffG schreibt vor, dass Schießstätten alle 4 Jahre zu überprüfen sind, wenn mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird.
03 _____Abnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen sind Schießstätten zu überprüfen.
Bei offenen Schießständen sind zur Herstellung der Sicherheit besondere Maßnahmen, wie z.B. Sicherheitsbauten, Einfriedung und Lärmschutz zu berücksichtigen.
Die innere und äußere Sicherheit von Raumschießanlagen (RSA) wird wesentlich durch die durchschuss- und rückprallsicheren Umfassungsbauteile gewährleistet.
Aufgrund der besonderen Ballistik von Schroten wird der Gefahrenbereich in einen unmittelbaren und einen mittelbaren Gefahrenbereich unterteilt.