von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg öffentlich bestellt und vereidigt für das Sachgebiet "Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen"
Planung, Überprüfung und Beratung
aus einer Hand
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
01_____ Planung
Planungsgutachten
Beim Neubau oder bei der Planung wesentlicher Umbauten werden die Unterlagen des Bauantrag in sicherheitstechnischer Hinsicht überprüft. Dabei werden notwendige Auflagen als Entscheidungshilfe für die zuständigen Behörde vorgeschlagen.
02 _____ Regelüberprüfung
Regelgutachten
Der §27a WaffG schreibt vor, dass Schießstätten alle 4 Jahre zu überprüfen sind, wenn mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird.
03 _____Abnahme
Abnahmegutachten
Vor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen sind Schießstätten zu überprüfen.
Beratungsleistungen
Individuelle Fragestellungen
Offene Schießstände
Bei offenen Schießständen sind zur Herstellung der Sicherheit besondere Maßnahmen, wie z.B. Sicherheitsbauten, Einfriedung und Lärmschutz zu berücksichtigen.
Raumschießanlagen
Die innere und äußere Sicherheit von Raumschießanlagen (RSA) wird wesentlich durch die durchschuss- und rückprallsicheren Umfassungsbauteile gewährleistet.
Schrotschießstände
Aufgrund der besonderen Ballistik von Schroten wird der Gefahrenbereich in einen unmittelbaren und einen mittelbaren Gefahrenbereich unterteilt.